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Leistung · Familie

Elterngeld
einfach erklärt

Wirst du bald Elternteil oder hast du gerade ein Kind bekommen? Hier erfährst du verständlich, wer Elterngeld erhalten kann, wie hoch es ausfallen kann, wie lange der Anspruch besteht und wie du den Antrag richtig stellst.

Alle Informationen sind leicht verständlich erklärt und werden regelmäßig aktualisiert.

Stand: Juni 2026
ELTERNGELD
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Überblick

Das Wichtigste zum Elterngeld auf einen Blick

Viele Eltern wissen nicht genau, welchen Elterngeldanspruch sie haben – und verlieren dabei bares Geld. Oft ist unklar, welches Einkommen als Berechnungsgrundlage gilt, wie Basiselterngeld und ElterngeldPlus zusammenspielen und wann der Antrag spätestens gestellt werden muss.

Auf dieser Seite erfährst du einfach erklärt, wer Elterngeld erhalten kann, welche Voraussetzungen gelten, wie hoch es sein kann, wie du es beantragst und was es mit ElterngeldPlus und dem Partnerschaftsbonus auf sich hat.

Wer Elterngeld bekommen kann
Wie hoch der Anspruch sein kann
Was Basiselterngeld und ElterngeldPlus unterscheidet
Wie du den Antrag rechtzeitig stellst
Was den Anspruch beeinflusst

01Grundlagen

Was ist Elterngeld?

Elterngeld ist eine staatliche Leistung für Mütter und Väter, die nach der Geburt ihres Kindes zuhause bleiben, um es selbst zu betreuen. Es soll das durch die Betreuung wegfallende Einkommen teilweise ersetzen.

Das Elterngeld muss beantragt werden und wird nicht automatisch ausgezahlt.

Je nach Lebenssituation können Eltern zwischen Basiselterngeld, ElterngeldPlus oder einer Kombination aus beiden wählen.

Einkommensersatz

Ersetzt einen Teil des Einkommens, das durch die Kinderbetreuung wegfällt.

Von der Elterngeldstelle

Jedes Bundesland hat eine eigene Elterngeldstelle, die den Antrag prüft und auszahlt.

Muss beantragt werden

Wird nicht automatisch ausgezahlt.

Gut zu wissen

Nicht nur Mütter, auch Väter und Adoptiveltern haben Anspruch auf Elterngeld. Selbst wer vor der Geburt kein Einkommen hatte – etwa Hausfrauen/-männer oder Studierende – bekommt mindestens den Mindestbetrag.

02Anspruch

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Grundsätzlich können alle Eltern Elterngeld beantragen, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen. Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

Kind im Haushalt

Das Kind lebt in deinem Haushalt und wird von dir selbst betreut und erzogen.

Keine Vollzeitarbeit

Du arbeitest während des Bezugszeitraums nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.

Wohnsitz in Deutschland

Du hast deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.

Einkommen innerhalb der Grenze

Dein zu versteuerndes Jahreseinkommen liegt unterhalb der gesetzlichen Einkommensgrenze.

Bezug im ersten Lebensjahr

Das Basiselterngeld kann nur für die ersten 14 Lebensmonate des Kindes bezogen werden.

Auch ohne Einkommen anspruchsberechtigt

Wer vor der Geburt kein Erwerbseinkommen hatte, bekommt den Mindestbetrag des Elterngeldes. Elterngeld ist damit keine reine Lohnersatzleistung.

03Betrag

Wie hoch ist das Elterngeld?

Das Basiselterngeld beträgt in der Regel 65 bis 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt. Dabei gilt:

300 €
Mindestbetrag

Auch ohne Einkommen vor der Geburt.

65–67 %
des Nettoeinkommens

Grundlage: Einkommen der letzten 12 Monate vor Geburt.

1.800 €
Höchstbetrag

Pro Monat Basiselterngeld.

Diese Faktoren beeinflussen die Höhe

Einkommen vor Geburt

Das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 12 Monate.

Geschwisterbonus

+10 % (mind. 75 €) bei weiteren Kindern unter 3 bzw. unter 6 Jahren.

Mehrlingsbonus

+300 € Elterngeld pro weiterem Mehrlingsgeschwisterkind.

Basiselterngeld oder Plus

Die Wahl zwischen den Varianten beeinflusst Höhe und Laufzeit.

Kein Einkommen vor der Geburt?

Wer vorher nicht erwerbstätig war – zum Beispiel Hausfrauen/-männer, Studierende oder Menschen in einer Ausbildung – bekommt den Mindestbetrag von 300 Euro pro Monat.

04Flexibilität

ElterngeldPlus – flexibel und doppelt so lang

ElterngeldPlus ist eine flexible Alternative, die besonders gut zu Eltern passt, die nach der Geburt in Teilzeit weiterarbeiten möchten. Der monatliche Betrag ist halb so hoch wie beim Basiselterngeld – dafür wird er doppelt so lange gezahlt.

Halber Monatsbetrag

Maximal 900 € pro Monat – die Hälfte des Basiselterngeldes.

Doppelte Laufzeit

Statt 12 Monate Basiselterngeld gibt es bis zu 24 Monate ElterngeldPlus.

Flexibel kombinierbar

Basiselterngeld und ElterngeldPlus lassen sich miteinander kombinieren.

Partnerschaftsbonus

Wenn beide Elternteile gleichzeitig zwischen 25 und 32 Stunden pro Woche arbeiten, gibt es den Partnerschaftsbonus: je 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate für jeden Elternteil. Das sind 8 Monate mehr insgesamt – wenn beide mitmachen.

Beispiel

Eine Mutter nimmt 8 Monate Basiselterngeld, der Vater 2 Monate. Beide steigen danach in Teilzeit ein und beziehen jeweils 8 Monate ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus. So kann der Bezugszeitraum für die Familie deutlich verlängert werden.

05So geht's

So beantragst du Elterngeld

Den Antrag stellst du bei der Elterngeldstelle deines Bundeslandes. Lege vorher alle wichtigen Unterlagen bereit – je vollständiger dein Antrag, desto schneller wird er bearbeitet.

1
Unterlagen bereitlegen

Sammle Einkommensnachweise, die Geburtsurkunde deines Kindes und alle weiteren benötigten Belege.

2
Antrag bei der Elterngeldstelle stellen

In vielen Bundesländern ist der Antrag auch online möglich. Stelle ihn spätestens innerhalb von drei Monaten nach der Geburt.

3
Prüfung durch die Elterngeldstelle

Die Elterngeldstelle prüft deine Angaben und fordert bei Bedarf weitere Unterlagen an.

4
Bescheid und Auszahlung

Nach erfolgreicher Prüfung erhältst du einen Bescheid. Die Auszahlung erfolgt rückwirkend ab Geburt, wenn du rechtzeitig beantragt hast.

Diese Unterlagen gehören häufig dazu

Geburtsurkunde des Kindes
Einkommensnachweise der letzten 12 Monate
Personalausweis oder Reisepass
Nachweis über Elternzeit oder Beschäftigung
ggf. Steuerbescheid (bei Selbstständigen)
ggf. Bescheinigung über Mutterschaftsgeld
Wichtig: Antragsfrist beachten

Stelle den Antrag innerhalb von drei Monaten nach der Geburt. Dann gilt er rückwirkend ab dem Geburtstag deines Kindes. Wer später beantragt, verliert für jeden Monat Verzögerung Geld.

06Kombination

Elterngeld und andere Leistungen

Elterngeld lässt sich häufig mit anderen staatlichen Leistungen kombinieren – das wissen viele Familien nicht.

Elterngeld und Kindergeld

Kindergeld wird immer zusätzlich zum Elterngeld gezahlt. Es ist kein Hinderungsgrund und wird separat ausgezahlt.

Elterngeld und Kinderzuschlag

Je nach Einkommenssituation können Kinderzuschlag und Elterngeld gleichzeitig bezogen werden. Eine individuelle Prüfung lohnt sich.

Elterngeld und Wohngeld

Wohngeld ist grundsätzlich kombinierbar, wenn die Einkommensvoraussetzungen erfüllt sind. Das Elterngeld wird dabei als Einkommen berücksichtigt.

07Ablehnung

Warum wird ein Antrag häufig abgelehnt?

Eine Ablehnung bedeutet nicht, dass kein Anspruch besteht. Häufig lassen sich die Gründe beheben. Diese Ursachen treten besonders oft auf:

Einkommen überschreitet die Grenze

Das zu versteuernde Jahreseinkommen liegt oberhalb der gesetzlichen Einkommensgrenze.

Erwerbstätigkeit über 32 Stunden

Während des Bezugszeitraums wird mehr als 32 Stunden pro Woche gearbeitet.

Fehlende Unterlagen

Wichtige Nachweise wie Einkommensnachweise oder die Geburtsurkunde fehlen.

Kind lebt nicht im Haushalt

Das Kind lebt nicht überwiegend im Haushalt des antragstellenden Elternteils.

Antrag nach dem Bezugszeitraum

Der Bezugszeitraum ist verstrichen, bevor der Antrag gestellt wurde.

Antrag abgelehnt? Das kannst du tun

Prüfe den Bescheid genau. In vielen Fällen hilft es, fehlende Unterlagen nachzureichen oder Angaben zu korrigieren. Bei inhaltlichen Unstimmigkeiten ist ein Widerspruch möglich.

08Dauer

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Wie schnell dein Antrag bearbeitet wird, hängt von der Elterngeldstelle deines Bundeslandes und der Vollständigkeit deiner Unterlagen ab. Je früher und vollständiger du einreichst, desto schneller geht es.

Antrag eingegangen

Die Bearbeitung beginnt nach Eingang deines vollständigen Antrags.

Unterlagen vollständig

Vollständige Unterlagen können die Bearbeitung erheblich beschleunigen.

Rückwirkende Auszahlung

Bei rechtzeitigem Antrag (innerhalb 3 Monate) zahlt die Elterngeldstelle rückwirkend ab Geburt.

09FAQ

Häufige Fragen zum Elterngeld

Hier findest du Antworten auf Fragen, die uns besonders häufig zum Elterngeld gestellt werden.

Wie lange kann ich Elterngeld beziehen?

Basiselterngeld gibt es für bis zu 12 Monate, plus 2 Partnermonate wenn beide Elternteile Elterngeld in Anspruch nehmen – insgesamt also bis zu 14 Monate. Mit ElterngeldPlus verdoppelt sich die Laufzeit. Alleinerziehende können bis zu 14 Monate Basiselterngeld erhalten.

Bekomme ich als Selbstständige Elterngeld?

Ja. Auch Selbstständige haben Anspruch auf Elterngeld. Als Berechnungsgrundlage dient das Einkommen aus dem aktuellen Steuerbescheid. Da sich die Berechnung bei Selbstständigen etwas anders gestaltet, lohnt es sich, die Elterngeldstelle frühzeitig zu kontaktieren.

Kann ich während des Elterngeldbezugs arbeiten?

Ja, bis zu 32 Stunden pro Woche. Ein Einkommen während des Bezugszeitraums wird allerdings auf das Elterngeld angerechnet und kann den Betrag verringern. Gleichzeitig kann sich Teilzeitarbeit im Zusammenspiel mit ElterngeldPlus lohnen.

Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus?

Basiselterngeld gibt es für maximal 12 Monate in voller Höhe (bis 1.800 € / Monat). ElterngeldPlus beträgt die Hälfte des Basiselterngeldes (bis 900 € / Monat), kann dafür aber doppelt so lange bezogen werden. Beide Varianten lassen sich flexibel kombinieren.

Wo beantrage ich Elterngeld?

Den Antrag stellst du bei der Elterngeldstelle deines Bundeslandes. In vielen Bundesländern ist das auch online möglich. Zuständig ist die Elterngeldstelle des Bundeslandes, in dem du zum Zeitpunkt der Geburt deinen Wohnsitz hattest.

Fazit

Elterngeld – mehr herausholen mit der richtigen Planung

Elterngeld gibt Familien die Möglichkeit, sich in der wichtigen Zeit nach der Geburt voll auf ihr Kind zu konzentrieren – ohne auf das gesamte Einkommen verzichten zu müssen.

Viele Eltern verschenken Geld, weil sie den Antrag zu spät stellen, die Möglichkeiten von ElterngeldPlus nicht kennen oder den Partnerschaftsbonus nicht nutzen. Eine frühe Planung und ein vollständiger Antrag machen den Unterschied.

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