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Leistung · Existenzsicherung

Grundsicherung
einfach erklärt

Wenn Rente oder Einkommen nicht reichen, kann die Grundsicherung das Existenzminimum sichern – für Ältere und dauerhaft voll Erwerbsgeminderte.

Alle Informationen sind verständlich erklärt – inkl. der häufigsten Missverständnisse rund um Vermögen und Unterhaltspflicht.

Stand: Juni 2026
SOZIALAMTGrundsicherungim Alter und bei ErwerbsminderungRegelbedarf gesichertMiete & Heizung inklusiveKinder zahlen meist nichtVermögensfreibeträgeSICHERUNG
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Überblick

Das Wichtigste zur Grundsicherung auf einen Blick

Wenn deine Rente oder dein Einkommen nicht ausreicht, um deinen Lebensunterhalt zu sichern, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen Grundsicherung erhalten. Die Leistung richtet sich vor allem an ältere Menschen sowie dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen und soll das Existenzminimum sichern.

Viele Betroffene stellen sich die gleichen Fragen: Habe ich Anspruch, obwohl ich eine Rente bekomme? Muss ich vorher mein Erspartes aufbrauchen? Müssen meine Kinder zahlen?

Auf dieser Seite erfährst du verständlich erklärt, wer Grundsicherung bekommen kann, welche Leistungen übernommen werden und wie du den Antrag stellst – einschließlich der häufigsten Missverständnisse rund um diese Leistung.

01Grundlagen

Was ist Grundsicherung?

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Sozialleistung für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.

Sie soll sicherstellen, dass du trotz einer niedrigen Rente oder einer dauerhaften Erwerbsminderung deinen notwendigen Lebensunterhalt finanzieren kannst.

Grundsicherung vs. Bürgergeld
Grundsicherung

Für Menschen im Rentenalter oder mit dauerhafter voller Erwerbsminderung.

Bürgergeld

Für erwerbsfähige Menschen, die grundsätzlich arbeiten können.

02Voraussetzungen

Hast du Anspruch auf Grundsicherung?

Grundsätzlich kannst du Anspruch haben, wenn du das gesetzliche Rentenalter erreicht hast oder dauerhaft voll erwerbsgemindert bist – und dein Einkommen sowie Vermögen nicht ausreichen, um deinen Lebensunterhalt zu sichern.

Ob tatsächlich ein Anspruch besteht, hängt immer von deiner persönlichen und finanziellen Situation ab.

Anspruch besteht grundsätzlich, wenn …
du das gesetzliche Rentenalter erreicht hast
oder dauerhaft voll erwerbsgemindert bist
dein Einkommen und Vermögen nicht ausreichen
du deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hast

03Leistungsumfang

Welche Leistungen umfasst die Grundsicherung?

Die Grundsicherung besteht nicht nur aus einem monatlichen Regelbedarf. Je nach persönlicher Situation können verschiedene Kostenarten übernommen werden.

Regelbedarf

Der monatliche Betrag für den allgemeinen Lebensunterhalt – Essen, Kleidung, Hygiene und alltägliche Ausgaben.

Miete & Heizung

Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung können übernommen werden. Was als angemessen gilt, hängt u. a. vom Wohnort ab.

Kranken- & Pflegeversicherung

Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung werden berücksichtigt.

Anerkannte Mehrbedarfe

Bei bestimmten Erkrankungen oder Behinderungen können zusätzliche Bedarfe anerkannt werden.

Welche Leistungen dir im Einzelfall zustehen, hängt von deiner persönlichen Situation ab.

04Häufige Fragen

Rente & Vermögen – was wird angerechnet?

Wird die Rente angerechnet?

Ja. Eigene Einkünfte – zum Beispiel aus der gesetzlichen Rente oder einer Betriebsrente – werden grundsätzlich berücksichtigt.

Reicht deine Rente allein nicht aus, kann die Grundsicherung den fehlenden Betrag ergänzen.

Muss ich Erspartes aufbrauchen?

Viele Menschen beantragen keine Grundsicherung, weil sie glauben, vorher ihr gesamtes Erspartes ausgeben zu müssen.

Das stimmt so nicht. Für Vermögen gelten Freibeträge und gesetzliche Ausnahmen.

05Häufiges Missverständnis

Müssen deine Kinder für dich zahlen?

Das ist einer der größten Irrtümer. Viele ältere Menschen verzichten auf Grundsicherung, weil sie ihre Kinder finanziell nicht belasten möchten.

In den meisten Fällen ist diese Sorge unbegründet.

Gerade dieses Missverständnis führt dazu, dass viele Menschen Leistungen nicht beantragen, obwohl sie Anspruch hätten.

Unterhaltsansprüche bleiben unberücksichtigt

Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern werden grundsätzlich nicht berücksichtigt, solange deren jährliches Gesamteinkommen unter

100.000 €
jährliches Gesamteinkommen des Kindes

06Schritt für Schritt

So beantragst du Grundsicherung

Den Antrag stellst du beim zuständigen Sozialamt. Je vollständiger deine Unterlagen sind, desto schneller kann dein Antrag bearbeitet werden.

1
Unterlagen zusammenstellen

Personalausweis, Rentenbescheide, Einkommensnachweise, Kontoauszüge, Mietvertrag und Nachweise über vorhandenes Vermögen.

2
Antrag beim Sozialamt stellen

Das zuständige Sozialamt ist deine Anlaufstelle. In vielen Kommunen kann der Antrag auch online oder postalisch eingereicht werden.

3
Prüfung & Rückfragen

Das Sozialamt prüft deinen Antrag und deine persönliche Situation. Fehlende Unterlagen sind der häufigste Grund für Verzögerungen.

Bescheid & Auszahlung

Nach Bewilligung wird die Grundsicherung monatlich ausgezahlt. Bei Ablehnung hast du die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.

Benötigte Unterlagen
Personalausweis
Rentenbescheide
Einkommensnachweise
Kontoauszüge
Mietvertrag
Nachweise über Vermögen

07Fehler vermeiden

Warum wird ein Antrag häufig abgelehnt?

In Foren berichten Betroffene immer wieder von ähnlichen Schwierigkeiten. Viele Probleme lassen sich vermeiden, wenn Unterlagen vollständig eingereicht werden.

Einkommen oder Vermögen zu hoch

Wenn eigene Mittel die gesetzlichen Grenzen überschreiten, besteht kein Anspruch auf Grundsicherung.

Fehlende oder unvollständige Unterlagen

Unvollständige Anträge sind der häufigste Grund für Verzögerungen und Ablehnungen.

Falsche Leistung beantragt

Manchmal besteht kein Anspruch auf Grundsicherung, sondern auf eine andere Sozialleistung – z. B. Bürgergeld.

Ablehnung ist nicht das Ende

Eine Ablehnung bedeutet nicht dauerhaft kein Anspruch. Ändert sich deine Situation, kann sich auch dein Anspruch ändern.

Das wissen viele nicht

Tipps, die viele Betroffene nicht kennen

Viele Menschen verzichten auf Grundsicherung, obwohl sie Anspruch hätten.

Kleine Rente schließt Grundsicherung nicht aus

Auch wenn du bereits eine Altersrente oder Erwerbsminderungsrente erhältst, kann zusätzlich Anspruch auf Grundsicherung bestehen.

Deine Kinder müssen meist nicht zahlen

Kinder werden erst ab einem sehr hohen Jahreseinkommen überhaupt berücksichtigt. Diese Sorge hält viele zu Unrecht von einem Antrag ab.

Ein Antrag lohnt sich oft

Ob tatsächlich ein Anspruch besteht, lässt sich häufig erst nach einer individuellen Prüfung feststellen. Viele unterschätzen ihren Anspruch und verzichten dadurch auf Unterstützung.

Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen

Bekomme ich Grundsicherung trotz Rente?
Ja. Wenn deine Rente nicht ausreicht, um deinen notwendigen Lebensunterhalt zu decken, kann die Grundsicherung den fehlenden Betrag ergänzen.
Wird meine Miete übernommen?
Ja. Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung können übernommen werden. Was als angemessen gilt, hängt unter anderem von deinem Wohnort ab.
Müssen meine Kinder die Grundsicherung zurückzahlen?
In den meisten Fällen nein. Liegt das jährliche Gesamteinkommen deiner Kinder unter 100.000 Euro, werden sie grundsätzlich nicht zum Unterhalt herangezogen.
Muss ich mein Erspartes komplett aufbrauchen?
Nein. Für Vermögen gelten Freibeträge und gesetzliche Ausnahmen. Ob und in welchem Umfang Vermögen angerechnet wird, hängt vom Einzelfall ab.
Wo beantrage ich Grundsicherung?
Den Antrag stellst du beim zuständigen Sozialamt.

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