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Leistung · Pflege

Pflegegeld
einfach erklärt

Pflegegeld unterstützt pflegebedürftige Menschen, die zu Hause von Angehörigen betreut werden – unabhängig davon, wer die Pflege übernimmt. Hier erfährst du alles, was du wissen musst.

Alle Informationen sind leicht verständlich erklärt und werden regelmäßig aktualisiert.

Stand: Juni 2026
PFLEGEKASSEPflegegrad12345599 €monatlich · Pflegegrad 3Häusliche Pflege anerkanntFrei verwendbarPFLEGEGELD
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Überblick

Das Wichtigste zum Pflegegeld auf einen Blick

Pflegegeld unterstützt pflegebedürftige Menschen, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder anderen ehrenamtlichen Pflegepersonen betreut werden. Die Leistung soll die häusliche Pflege erleichtern und den zusätzlichen Aufwand finanziell ausgleichen.

Ob du Pflegegeld erhältst und wie hoch es ausfällt, hängt vor allem vom Pflegegrad ab. Auf dieser Seite findest du alle wichtigen Informationen verständlich erklärt: Wer Anspruch hat, wie hoch das Pflegegeld ist, wie du den Pflegegrad beantragst und wie du das Geld verwenden kannst.

01Grundlagen

Was ist Pflegegeld?

Pflegegeld ist eine Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Es wird gezahlt, wenn eine pflegebedürftige Person zu Hause gepflegt wird – zum Beispiel durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn.

Das Pflegegeld soll die häusliche Pflege unterstützen und den Menschen ermöglichen, möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben.

Für wen?
Pflegebedürftige Personen mit anerkanntem Pflegegrad, die zu Hause gepflegt werden
Bedingung
Häusliche Pflege durch Angehörige oder andere Privatpersonen
Wer zahlt?
Die gesetzliche Pflegekasse – monatlich, direkt an die pflegebedürftige Person

02Voraussetzungen

Hast du Anspruch auf Pflegegeld?

Grundsätzlich hast du Anspruch auf Pflegegeld, wenn ein Pflegegrad festgestellt wurde, die Pflege zu Hause stattfindet und sie überwiegend durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen erfolgt.

Ohne anerkannten Pflegegrad wird kein Pflegegeld gezahlt. Deshalb ist der erste Schritt immer die Beantragung eines Pflegegrades bei der Pflegekasse.

So beantragst du den Pflegegrad
Du hast Anspruch, wenn …
ein Pflegegrad festgestellt wurde
du zu Hause gepflegt wirst
die Pflege überwiegend durch Angehörige oder andere Privatpersonen erfolgt
Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2. Pflegegrad 1 berechtigt allein nicht zum Pflegegeldbezug.

03Leistungshöhe

Wie hoch ist das Pflegegeld?

Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich ausschließlich nach dem Pflegegrad. Je höher der Pflegegrad, desto höher die monatliche Zahlung.

1
Pflegegrad 1
Kein Pflegegeld
2
Pflegegrad 2
347 €
pro Monat
3
Pflegegrad 3
599 €
pro Monat
4
Pflegegrad 4
800 €
pro Monat
5
Pflegegrad 5
990 €
pro Monat
Das Pflegegeld wird regelmäßig angepasst. Die jeweils aktuellen Beträge erfährst du bei deiner Pflegekasse.

04Schritt für Schritt

Wie bekommst du einen Pflegegrad?

Der Ablauf ist grundsätzlich einfach. Viele Menschen wissen jedoch nicht, worauf der Gutachter achtet – und vergessen, wichtige Einschränkungen zu schildern.

1
Pflegegrad beantragen

Den Antrag stellst du bei deiner gesetzlichen Pflegekasse – schriftlich, telefonisch oder persönlich.

2
Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

Ein Gutachter besucht die pflegebedürftige Person zu Hause und beurteilt die Pflegebedürftigkeit. Bereite dich gut vor und notiere alle Alltagssituationen, in denen Unterstützung benötigt wird.

3
Bescheid über den Pflegegrad erhalten

Die Pflegekasse teilt dir schriftlich mit, welcher Pflegegrad anerkannt wurde. Gegen den Bescheid kann innerhalb einer Frist Widerspruch eingelegt werden.

Pflegegeld beziehen

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird das Pflegegeld monatlich auf das Konto der pflegebedürftigen Person überwiesen.

Wichtig: Begutachtung gut vorbereiten

Viele Angehörige berichten, dass sie nicht wussten, worauf der Gutachter achtet – und deshalb wichtige Einschränkungen nicht angesprochen haben.

Notiere vorher:
Alle Situationen, in denen Hilfe nötig ist
Kognitive oder psychische Einschränkungen
Gute Tage vs. schlechte Tage schildern
Pflegeprotokoll führen, wenn möglich

05Auszahlung

Wer erhält das Pflegegeld?

Das Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person gezahlt.

Sie entscheidet selbst, wie das Geld verwendet wird. In vielen Familien wird das Pflegegeld an Angehörige weitergegeben, die sich um die Pflege kümmern – eine Verpflichtung dazu besteht jedoch nicht.

Belege sammeln ist beim Pflegegeld grundsätzlich nicht erforderlich.

Freie Verwendung

Darf das Pflegegeld frei verwendet werden?

Ja. Das Pflegegeld ist nicht zweckgebunden. Typische Verwendungen:

Anerkennung für pflegende Angehörige
Unterstützung im Alltag
Notwendige Hilfsmittel
Andere Ausgaben rund um die Pflege

06Wenig bekannt

Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren

Viele Familien wissen nicht, dass sie Pflegegeld und einen ambulanten Pflegedienst miteinander kombinieren können.

Wer einen Pflegedienst nur teilweise nutzt, kann häufig zusätzlich anteilig Pflegegeld erhalten. Gerade diese Möglichkeit wird deshalb oft nicht genutzt.

Kombination möglich
Pflegedienst nur für bestimmte Leistungen
Restliches Pflegegeld trotzdem beziehen
Flexibel je nach Bedarf anpassen
Die genaue Aufteilung hängt vom Pflegegrad und der Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen ab. Frag deine Pflegekasse nach der sogenannten Kombinationsleistung.

07Fehler vermeiden

Warum gibt es häufig Probleme beim Pflegegeld?

In Foren berichten Angehörige immer wieder von denselben Schwierigkeiten. Viele Probleme lassen sich durch gute Vorbereitung und rechtzeitiges Handeln vermeiden.

Pflegegrad zu niedrig eingestuft

Die Begutachtung erfasst nicht immer alle Einschränkungen – gerade kognitive und psychische Aspekte werden häufig übersehen.

Begutachtung bildet den Alltag nicht richtig ab

Betroffene zeigen sich beim Besuch oft von ihrer besten Seite. Der Alltag mit all seinen Einschränkungen wird dadurch nicht korrekt beurteilt.

Kombination mit Pflegedienst unbekannt

Viele Familien wissen nicht, dass Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombiniert werden können – und verzichten deshalb auf Geld, das ihnen zusteht.

Pflegegrad nicht neu beantragen bei Verschlechterung

Verschlechtert sich der Gesundheitszustand, kann ein höherer Pflegegrad und damit mehr Pflegegeld möglich sein – viele stellen den Antrag jedoch nicht.

Insider-Wissen

Tipps, die viele Angehörige nicht kennen

Viele Familien verschenken Leistungen oder erhalten einen zu niedrigen Pflegegrad, weil sie ihre Möglichkeiten nicht kennen.

Gut auf die Begutachtung vorbereiten

Der Gutachter sieht nur einen kurzen Ausschnitt des Alltags. Notiere dir deshalb vorher alle Situationen, in denen Unterstützung benötigt wird – auch kognitive und psychische Einschränkungen.

Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren

Du musst dich nicht für das eine oder das andere entscheiden. Häufig ist eine Kombination möglich und finanziell deutlich sinnvoller als nur eine der beiden Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Pflegegrad regelmäßig überprüfen

Verschlechtert sich der Gesundheitszustand, kann ein höherer Pflegegrad und damit auch mehr Pflegegeld möglich sein. Stelle bei Veränderungen einen neuen Antrag.

Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen

Bekomme ich Pflegegeld ohne Pflegegrad?
Nein. Voraussetzung für Pflegegeld ist ein anerkannter Pflegegrad. Pflegegrad 1 allein berechtigt nicht zum Pflegegeld – ab Pflegegrad 2 besteht grundsätzlich Anspruch.
Wer bekommt das Pflegegeld ausgezahlt?
Das Pflegegeld erhält die pflegebedürftige Person direkt. Sie entscheidet selbst, wie das Geld verwendet wird – eine Pflicht zur Weitergabe an Angehörige besteht nicht.
Muss ich Belege für das Pflegegeld einreichen?
Nein. Das Pflegegeld ist nicht zweckgebunden. Du musst keine Belege sammeln oder einreichen.
Kann ich Pflegegeld und einen Pflegedienst gleichzeitig nutzen?
Ja. Unter bestimmten Voraussetzungen können Pflegegeld und Pflegesachleistungen (ambulanter Pflegedienst) kombiniert werden. Wer einen Pflegedienst nur teilweise nutzt, kann häufig anteilig Pflegegeld erhalten. Frage deine Pflegekasse nach der sogenannten Kombinationsleistung.
Wo beantrage ich Pflegegeld?
Den ersten Schritt stellst du bei deiner gesetzlichen Pflegekasse: Du beantragst zunächst einen Pflegegrad. Sobald dieser anerkannt ist, hast du bei Erfüllung der Voraussetzungen Anspruch auf Pflegegeld.

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